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Auswechselraum-Reglement
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1. |
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Die Auswechselräume befinden sich
links und rechts der Verlängerung der Mittellinie,
außerhalb der Seitenlinie, bis zum Ende der jeweiligen
Auswechselbank und, wenn es die Platzverhältnisse
ermöglichen, auch hinter den Bänken (Spielregeln:
Fig. 1).
Das Reglement für Veranstaltungen/Wettbewerbe der
IHF und der Kontinentföderationen legt fest, dass
die Auswechselbänke 3,5 m von der Mittellinie beginnen.
Diese Bestimmung gilt auch als Empfehlung für alle
Spiele auf anderen Ebenen.
An der Seitenlinie vor den Auswechselbänken dürfen
(bis mindestens 8 m von der Mittellinie) keinerlei Gegenstände
stehen.
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2. |
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Nur die Spieler und Mannschaftsoffiziellen,
die im Spielprotokoll eingetragen sind, dürfen
sich im Auswechselraum aufhalten (Regel 4:1-2).
Sollte ein Dolmetscher erforderlich sein, hat dieser
hinter der Mannschaftsbank Platz zu nehmen.
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3. |
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Die Mannschaftsoffiziellen müssen
im Auswechselraum komplette Sport- oder Zivilkleidung
tragen.
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4. |
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Der Zeitnehmer/Sekretär unterstützt
die Schiedsrichter bei der Kontrolle der Besetzung des
Auswechselraums vor und während des Spiels.
Kommt es vor dem Spiel zu einem Verstoß gegen
das Auswechselraum-Reglement, darf das Spiel erst beginnen,
wenn der Verstoß behoben ist. Kommt es während
des Spiels zu einem derartigen Verstoß, kann das
Spiel nach der nächsten Spielunterbrechung erst
wieder beginnen, wenn die Angelegenheit geregelt wurde.
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5. |
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Die Mannschaftsoffiziellen haben das
Recht und die Pflicht, ihre Mannschaft auch während
des Spiels zu führen und zu betreuen, und zwar
auf faire und sportliche Weise und unter Einhaltung
der Regeln. Grundsätzlich sollten sie auf der Mannschaftsbank
sitzen.
Den Offiziellen ist es jedoch erlaubt, sich im Auswechselraum
zu bewegen, insbesondere um:
- Spielerwechsel durchzuführen
- taktische Anweisungen an Spieler auf der Spielfläche
und der Bank zu geben
- medizinische Betreuung zukommen zu lassen
- ein Team-Time-out zu beantragen
- sich mit dem Zeitnehmer/Sekretär auszutauschen.
Dies gilt nur für den "Mannschaftsverantwortlichen"
und nur in außergewöhnlichen Situationen
(siehe Regel 4:2).
Die Erlaubnis, sich zu bewegen, gilt in der Regel nur
für einen Offiziellen pro Mannschaft. Der Mannschaftsoffizielle,
der sich bewegt bzw. steht, muss zudem die Begrenzungen
des Auswechselraums - wie obenstehend unter Punkt Nr.
1 festgelegt - einhalten. Der Mannschaftsoffizielle
muss darauf achten, dass die Sicht des Zeitnehmers/Sekretärs
nicht behindert wird.
Grundsätzlich sollten die Spieler im Auswechselraum
auf der Mannschaftsbank sitzen.
Den Spielern ist es jedoch erlaubt,
sich:
- zum Aufwärmen ohne Ball hinter der Auswechselbank
zu bewegen, wenn es die Platzverhältnisse erlauben
und es nicht störend wirkt.
Es ist Mannschaftsoffiziellen oder Spielern nicht
erlaubt:
- in provozierender, protestierender oder in irgendeiner
anderen unsportlichen Weise (Sprache, Mimik oder Gestik)
auf Schiedsrichter, Delegierte, Zeitnehmer/Sekretär,
Spieler, Mannschaftsoffizielle oder Zuschauer einzuwirken
oder diese zu beleidigen
- den Auswechselraum zum Zwecke der Spielbeeinflussung
zu verlassen
- während des Aufwärmens an der Seitenlinie
zu stehen oder zu laufen.
Von Offiziellen und Auswechselspielern
wird im Allgemeinen erwartet, dass sie sich im Auswechselraum
ihrer Mannschaft aufhalten. Falls jedoch ein Offizieller
den Auswechselraum verlässt und einen anderen Platz
einnimmt, verliert er das Recht, seine Mannschaft zu
führen und zu betreuen und muss in den Auswechselraum
zurückkehren, um das Recht wiederzuerlangen.
Auf jeden Fall unterstehen Offizielle und Spieler weiterhin
der Aufsicht der Schiedsrichter, und die normalen Regeln
für persönliche Bestrafungen gelten auch,
wenn ein Offizieller oder Spieler beschließt,
seinen Platz im Auswechselraum oder auf der Spielfläche
zu verlassen. Daher sind unsportliches, grob unsportliches
Verhalten oder auch Tätlichkeiten genau so zu bestrafen,
als ob das Vergehen im Auswechselraum oder auf der Spielfläche
erfolgt ist.
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6. |
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Kommt es zum Verstoß gegen das
Auswechselraum-Reglement, sind die Schiedsrichter verpflichtet,
entsprechend Regeln 16:1d, 16:3c-d oder 16:6b, d, g
(Verwarnung, Hinausstellung, Disqualifikation) zu verfahren.
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7. |
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Haben die Schiedsrichter einen Verstoß
gegen das Auswechselraum-Reglement nicht bemerkt, müssen
sie vom Zeitnehmer/Sekretär bei der nächsten
Spielunterbrechung darauf aufmerksam gemacht werden.
Technische Delegierte der IHF, einer Kontinentföderation
oder eines nationalen Verbandes, die bei einem Spiel
eingesetzt sind, haben - außer bei Entscheidungen
der Schiedsrichter auf Grund ihrer Beobachtung von Tatsachen
- das Recht (bei der nächsten Spielunterbrechung)
die Schiedsrichter auf einen möglichen Regelverstoß
oder eine Nichteinhaltung des Auswechselraum-Reglements
hinzuweisen. Das Spiel ist in derartigen Fällen
mit dem der Spielsituation entsprechenden Wurf wieder
aufzunehmen.
Wenn der Technische Delegierte jedoch aufgrund eines
Verstoßes durch eine Mannschaft eine sofortige
Unterbrechung des Spiels für erforderlich gehalten
hat, wird das Spiel mit Ballbesitz für die gegnerische
Mannschaft (Freiwurf oder, bei klarer Torgelegenheit,
7-m-Wurf) fortgesetzt.
Der Spieler oder Offizielle, welcher einen Verstoß
begangen hat, ist von den Schiedsrichtern zu bestrafen.
Der Sachverhalt ist im Spielprotokoll festzuhalten.
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8. |
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Wenn die Schiedsrichter, selbst nachdem
sie darauf aufmerksam gemacht wurden, einen Verstoß
gegen das Auswechselraum-Reglement nicht ahnden, muss
der Technische Delegierte einen Bericht an die zuständige
Instanz (z.B. Disziplinarkommission) einreichen. Diese
Instanz hat über die Vorkommnisse im Auswechselraum
und die Haltung der Schiedsrichter zu entscheiden.
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