Die
folgenden Beispiele sollen im Sinne der Regel 16:6c
mit einer Disqualifikation bestraft werden. Analog können
die Schiedsrichter andere Handlungen ebenso bewerten:
a) |
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Beleidigungen (durch Sprache,
Gestik, Mimik und Körperkontakt) gegenüber
einer anderen Person (Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär,
Delegierter, Offizieller, Spieler, Zuschauer usw.);
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b) |
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Demonstratives
Wegwerfen oder -stoßen des Balls nach einer
Schiedsrichterentscheidung;
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c) |
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Der Torwart zeigt demonstrativ,
dass er sich nicht bemüht; einen 7-m-Wurf
abzuwehren;
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d) |
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Revanche nehmen nach einem erlittenen Foul
(im Reflex zurückschlagen);
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e) |
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den Ball während einer Spielunterbrechung
absichtlich auf einen Gegenspieler werfen, wenn
dieses nicht als Tätlichkeit zu bewerten
ist.
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f) |
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Vereiteln einer klaren
Torgelegenheit durch das Eingreifen eines Offiziellen
oder eines zusätzlichen Spieler vom Auswechselraum
aus (4:2, 4:3, 4:6);
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g) |
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Wenn ein Spieler in der
letzten Spielminute eine Handlung vornimmt, die
als Vergehen im Sinne der Regeln 8:5 oder 8:6
angesehen werden kann, und dadurch der anderen
Mannschaft die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation
zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen.
Bei der Beurteilung ist entscheidend, ob durch
die Aktion ein wichtiges Tor (Sieg, Unentschieden
oder Tordifferenz) verhindert wird.
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