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Richtlinien für Spielflächen
und Tore
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a) |
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Die Spielfläche (Fig. 1) ist ein
Rechteck von 40 x 20 m. Sie sollte durch Messen der
Länge der beiden Diagonalen kontrolliert werden.
Ihre Länge von Außenkante zu Außenkante
sollte 44,72 m betragen. Die Länge der Diagonalen
einer Spielfeldhälfte sollte von den Außenkanten
zur gegenüberliegenden Außenkante der Schnittstelle
zwischen Mittellinie und Seitenlinie 28,28 m betragen.
Die Spielfläche wird durch Markierungen begrenzt,
welche "Linien" genannt werden. Die Torlinien
(zwischen den Torpfosten) sind, wie die Torpfosten selbst,
8 cm, alle anderen Linien 5 cm breit. Linien, welche
nebeneinander liegende Bereiche der Spielfläche
begrenzen, können durch unterschiedliche Farben
für die einzelnen Bereiche ersetzt werden.
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b) |
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Der Torraum vor den Toren besteht aus
einem Rechteck von 3 x 6 Meter und zwei sich seitlich
anschließenden Viertelkreisen mit einem Radius
von je sechs Metern. Er wird erstellt, indem - parallel
zur Torlinie und mit einem Abstand von sechs Metern
zwischen der hinteren Kante der Torlinie und der vorderen
Kante der Torraumlinie - eine drei Meter lange Linie
gezogen wird. Diese Linie geht auf beiden Seiten in
einen Viertelkreis über, wobei die hinteren Innenkanten
der betreffenden Torpfosten jeweils die Mitte bilden
und der Radius sechs Meter beträgt. Die Linien
und Viertelkreise, welche den Torraum begrenzen, heißen
Torraumlinie. Die Entfernung zwischen den Außenkanten
der Schnittpunkte, an denen die beiden Viertelkreise
die Torauslinie berühren, beträgt derart 15
Meter (Fig. 5).
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c) |
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Die gestrichelte Freiwurflinie (9-m-Linie)
verläuft parallel und konzentrisch zur Torraumlinie,
mit einem Abstand von zusätzlich drei Meter zur
Torraumlinie. Die Markierungen und Zwischenräume
messen jeweils 15 cm. Die Markierungen sollten rechtwinklig
bzw. radial abgeschnitten werden. Die Messung der kurvigen
Markierungen erfolgt über die Sehne der Markierungen
(Fig. 5).
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d) |
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Die 7-m-Linie ist ein Meter lang und
wird - parallel zur Torlinie - direkt vor dem Tor gezogen,
wobei der Abstand von der hinteren Kante der Torlinie
zur vorderen Kante der 7-m-Linie sieben Meter beträgt
(Fig. 5).
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e) |
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Die Torwartgrenzlinie (4-m-Linie) vor
dem Tor ist 15 cm lang. Sie verläuft - mit einem
Abstand von vier Metern, gemessen von der hinteren Kante
der Torlinie zur vorderen Kante der 4m-Linie, also
einschließlich beider Linien selbst - parallel
zur Torlinie.
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f) |
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Die Spielfläche sollte von einer
Sicherheitszone von mindestens einem Meter entlang der
Seitenlinien und zwei Metern hinter den Torauslinien
umgeben sein.
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g) |
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Das Tor (Fig. 2a, b) steht in der Mitte
der betreffenden Torauslinien. Die Tore müssen
fest im Boden oder an der hinter ihnen befindlichen
Wand verankert sein. Ihre lichte Breite beträgt
drei Meter und die lichte Höhe zwei Meter. Der
Torrahmen muss ein Rechteck sein, wobei die inneren
Diagonalen 360,5 cm (höchstens 361 cm - mindestens
360 cm, mit einem Unterschied von höchstens 0,5
cm in einem Tor) messen. Die hintere Seite der Torpfosten
muss mit der hinteren Seite der Torlinie (und der Torauslinie)
eine Linie bilden, so dass die vordere Seite der Torpfosten
3 cm über die Torauslinie hinausreicht.
Die Torpfosten und die Querlatte, welche sie verbindet,
müssen aus dem gleichen Material bestehen (z.B.
Holz, Leichtmetall oder synthetisches Material) und
quadratisch sein (8 cm). Die Kanten müssen abgerundet
sein und einen Radius von 4±1 mm aufweisen. Die
Torpfosten und die Querlatte müssen auf den drei
von der Spielfläche einzusehenden Seiten mit zwei
deutlich kontrastierenden Farben gestrichen sein, die
sich ebenfalls deutlich vom Hintergrund abheben. Beide
Tore müssen dieselben Farben aufweisen.
In der Ecke zwischen Pfosten und Querlatte messen die
Farbstreifen der Tore 28 cm in jede Richtung und weisen
dieselbe Farbe auf. Alle anderen Streifen müssen
20 cm lang sein. Jedes Tor muss ein Netz, das sogenannte
Tornetz, haben. Dieses muss derart befestigt sein, dass
ein in das Tor geworfener Ball normalerweise im Tor
verbleibt oder nicht durch das Tor hindurch fliegen
kann. Falls notwendig kann - im Tor hinter der Torlinie
- ein weiteres Netz angebracht werden. Die Entfernung
zwischen der Torlinie und diesem weiteren Netz sollte
ca. 70 cm, mindestens aber 60 cm betragen.
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h) |
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Die Tiefe des Tornetzes sollte oben
0,9 m hinter der Torlinie und unten 1,1 m betragen,
wobei für beide Maße eine Toleranz von ±0,1
m gilt. Die Maschen sollten nicht größer
als 10 x 10 cm sein. Das Netz muss an den Pfosten und
an der Querlatte mindestens alle 20 cm befestigt sein.
Es ist erlaubt, das Tornetz und das weitere Netz derart
zusammenzubinden, dass kein Ball zwischen die beiden
Netze gelangen kann.
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i) |
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Hinter dem Tor, in der Mitte der Torauslinie und
mit einer Entfernung von ca. 1,5 m, sollte ein (vom
Boden aus) 5 m hohes, vertikales Sicherheitsnetz von
9-14 Meter Länge angebracht sein.
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j) |
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Der Zeitnehmertisch steht in der Mitte des Auswechselraums,
an einer der beiden Seitenlinien. Der Tisch darf höchstens
4 Meter lang sein und sollte 30-40 cm hoch über
der Spielfläche stehen, um die uneingeschränkte
Sicht sicherzustellen.
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k) |
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Alle Messungen ohne Angabe einer Toleranz müssen
der ISONorm (International Standard Organization)
2768- 1 : 1989 entsprechen.
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l) |
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Die Normen für Handballtore sind vom Europäischen
Komitee für Normung, CEN (Comite Européen
de Normalisation), im Rahmen der Norm EN 749 in Verbindung
mit der Norm EN 202.10-1 festgelegt worden.
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