Abgesehen
von den in Regel 2:8 beschriebenen Situationen, bei
denen ein Time-out verbindlich ist, wird von den Schiedsrichtern
erwartet, dass sie ihr Urteilsvermögen bezüglich
der Notwendigkeit eines Time-out auch in anderen Situationen
walten lassen. Einige typische Situationen, bei denen
ein Time-out nicht obligatorisch ist, aber dennoch unter
normalen Umständen gewährt wird, sind:
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äußere Einflüsse,
z.B. die Spielfläche muss gewischt werden;
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b) |
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ein Spieler scheint verletzt;
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c) |
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eine Mannschaft spielt offenkundig auf Zeit,
z.B. verzögert die Mannschaft die Ausführung
eines formellen Wurfs oder ein Spieler wirft den
Ball weg oder gibt ihn nicht frei;
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d) |
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der Ball berührt die Decke oder
eine über der Spielfläche befestigte
Vorrichtung (11:1), prallt ab und landet
dadurch weit von der Stelle des
fälligen Einwurfs entfernt, was zu
ungewöhnlicher Verzögerung führt. |
Hinsichtlich der Notwendigkeit eines Time-outs in
diesen und anderen Situationen sollten die Schiedsrichter
vor allem berücksichtigen, ob eine Spielunterbrechung
ohne Time-out einen ungerechtfertigten Nachteil für
eine der Mannschaften entstehen lassen würde. Wenn
z.B. eine Mannschaft kurz vor Spielende mit klarem Vorsprung
führt, ist es vielleicht nicht erforderlich, für
eine kurze Unterbrechung zum Wischen der Spielfläche
Time-out zu geben. Sicherlich keinen Anlass für
ein Time-out gibt es, wenn eine Mannschaft, die in Rückstand
liegt, selbst das Spiel verzögert.
Ein wichtiges Kriterium für die Frage „Time-out
oder nicht?“ ist die erwartete Dauer der Unterbrechung.
Bei Verletzung ist sie häufig schwer schätzbar,
deswegen kann es sicherer sein, Time-out zu geben. Umgekehrt
sollten die Schiedsrichter nicht zu schnell Time-out
gewähren, nur weil der Ball die Spielfläche
verlassen hat. Oft ist er nämlich umgehend zurück.
Falls nicht, sollten die Schiedsrichter sich darauf
konzentrieren, rasch einen Reserveball ins Spiel zu
bringen (3:4), um ein Time-out zu vermeiden.
Das bei 7-m-Entscheidungen früher
verbindliche Time-out wurde gestrichen. Entsprechend
den obigen Grundsätzen liegt es jedoch in einigen
Situationen im Ermessen der Schiedsrichter auf Time-out
zu entscheiden, etwa wenn eine der Mannschaften die
Ausführung deutlich verzögert, z.B. durch
Auswechseln des Torwarts oder des Werfers.
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