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Regel 15 - Allgemeine Anweisungen zur
Ausführung der Würfe (Anwurf, Einwurf, Abwurf, Freiwurf,
7-m-Wurf)
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Der Werfer
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15:1 |
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Vor der Ausführung
eines Wurfs muss der Werfer die richtige Position eingenommen
haben. Der Ball muss sich in der Hand des Werfers befinden
(15:6).
Außer bei der Ausführung
eines Abwurfs muss der Werfer bei der Wurfausführung
mit einem Teil eines Fußes ununterbrochen den
Boden berühren bis der Ball die Hand verlassen
hat. Der andere Fuß darf wiederholt vom Boden
abgehoben und wieder hingesetzt werden (siehe auch 7:6).
Der Werfer muss diese Stellung einnehmen, bis der Wurf
ausgeführt ist (15:7 Absatz 2 und 3).
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15:2 |
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Ein Wurf ist ausgeführt, wenn der
Ball die Hand des Werfers verlassen hat (siehe jedoch
12:2).
Der Werfer darf den Ball erst wieder berühren,
nachdem dieser einen anderen Spieler oder das Tor berührt
hat (15:7, 15:8, siehe auch weitere Beschränkungen
gemäß 14:6).
Alle Würfe können unmittelbar zu einem Tor
führen (ausgenommen beim Abwurf, bei dem kein Eigentor
möglich ist).
Die Mitspieler des Werfers
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15:3 |
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Alle Spieler müssen die für den jeweiligen
Wurf vorgeschriebenen Positionen eingenommen haben (15:6).
Mit Ausnahme der Bestimmungen für den Anwurf (10:3,
Absatz 2) müssen die Spieler auf ihren korrekten
Positionen bleiben, bis der Ball die Hand des Werfers
verlassen hat.
Der Ball darf während der Ausführung weder
von einem Mitspieler berührt noch diesem übergeben
werden (15:7 Absatz 2 und 3)
Die Abwehrspieler
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15:4 |
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Die Abwehrspieler müssen
auf den vorgeschriebenen Positionen bleiben, bis der
Ball die Hand des Werfers verlassen hat (15:9).
Eine regelwidrige Position von
Abwehrspielern bei der Ausführung eines An-, Ein-
oder Freiwurfs darf von den Schiedsrichtern nicht korrigiert
werden, wenn eine sofortige Wurfausführung für
die ausführende Mannschaft von Vorteil ist. Entsteht
ein Nachteil, ist die Aufstellung zu korrigieren.
Anpiff zur Spielfortsetzung
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15:5 |
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Das Spiel muss
vom Schiedsrichter wieder angepfiffen werden:
a) |
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immer bei
Anwurf (10:3) oder7-m-Wurf(14:4). |
b) |
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im Falle
eines Einwurfs, Abwurfs oder Freiwurfs:
- bei Wiederaufnahme nach
einem Time-out
- bei Wiederaufnahme mit
einem Freiwurf entsprechend Regel 13:4
- bei Verzögerung
der Wurfausführung
- nach einer Korrektur
der Spielerpositionen
- nach einer Ermahnung
oder Verwarnung.
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In allen anderen Situationen
ist es dem Schiedsrichter vorbehalten, zu entscheiden,
ob ein Pfiff zur Spielfortsetzung notwendig ist.
Grundsätzlich sollen die
Schiedsrichter das Spiel nicht anpfeifen, bevor die
Spieler ihre Aufstellung entsprechend 15:1, 15:3 und
15:4 eingenommen haben (siehe jedoch 13:7 Absatz 2 und
15:4 Absatz 2). Pfeift der Schiedsrichter den Wurf trotz
falscher Aufstellung der Spieler an, so sind diese Spieler
voll aktionsfähig.
Nach dem Anpfiff eines Wurfes
muss der Werfer den Ball innerhalb von drei Sekunden
spielen.
Sanktionen
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15:6 |
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Regelwidrigkeiten des Werfers oder seiner
Mitspieler vor der Wurfausführung, z.B. falsche
Aufstellung oder Berühren des Balles durch einen
Mitspieler, sind zu korrigieren (siehe auch 13:7 Absatz
2).
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15:7 |
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Die Konsequenzen
von Fehlern des Werfers oder seiner Mitspieler während
der Wurfausführung (15:1-3) sind davon abhängig,
ob die Ausführung des Wurfs angepfiffen war oder
nicht.
Bei einer Wurfausführung
ohne Anpfiff sind grundsätzlich alle Fehler zu
korrigieren; anschließend ist der Wurf zur Spielfortsetzung
anzupfeifen. Allerdings ist der Vorteilsgedanke nach
13:2 zu beachten. Falls die Mannschaft unmittelbar nach
einer falschen Ausführung den Ball verliert, gilt
der Wurf als ausgeführt, das Spiel läuft weiter
Bei einer Wurfausführung
mit Anpfiff sind grundsätzlich ebenfalls alle Regelwidrigkeiten
zu ahnden, z.B. wenn der Werfer springt, den Ball länger
als 3 Sekunden hält oder seine korrekte Position
verlässt, bevor der Ball gespielt ist.
Dies gilt auch, wenn die Mitspieler nach dem Anpfiff,
aber bevor der Ball die Hand verlassen hat, eine unkor-rekte
Position einnehmen (ausgenommen 10:3 Absatz 2). In diesen
Fällen gilt der Wurf als ausgeführt und die
andere Mannschaft erhält einen Freiwurf (13:1a)
am Ort des Vergehens (siehe auch 2:6). Entsprechend
13:2 ist Vorteil zu gewähren, also nicht einzugreifen,
falls die Mannschaft des Werfers den Ball unmittelbar
nach der Regelwidrigkeit verliert.
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15:8 |
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Grundsätzlich
ist jede Regelwidrigkeit in Verbindung mit der Ausführung
eines angepfiffenen Wurfs sofort zu ahnden. Gemeint
sind Regelwidrigkeiten nach 15:2 Absatz 2, z. B der
Werfer berührt den Ball ein zweites Mal, bevor
dieser einen anderen Spieler oder das Tor berührt
hat, er prellt ihn oder legt ihn auf den Boden und nimmt
ihn wieder auf (13:1a, siehe jedoch 15:7 Absatz 3).
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15:9 |
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Abwehrspieler,
die die Wurfausführung stören, indem sie z.
B. eine nicht korrekte Position einnehmen oder diese
vor der Wurfausführung verlassen, sind mit Ausnahme
der Fälle der Regeln 14:8, 14:9, 15:4 Absatz 2
und 15:5 Absatz 3 zu bestrafen.
Dabei ist ohne Belang, ob der Wurf anzupfeifen war oder
nicht (Erläuterung 5:2b, 16:1c und 16:3c).
Ein Wurf, dessen Ausführung durch eine Regelwidrigkeit
der anderen Mannschaft gestört wird, ist grundsätzlich
zu wiederholen.
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