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Regel 13 - Der Freiwurf
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Freiwurf-Entscheidung
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13:1 |
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Grundsätzlich unterbrechen die
Schiedsrichter das Spiel und lassen es durch einen Freiwurf
für die andere Mannschaft wiederaufnehmen, wenn:
a) |
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die ballbesitzende Mannschaft
eine Regelwidrigkeit begeht, die zum Verlust des
Ballbesitzes führen muss (4:2-3, 4:5-6, 5:6-10,
6:5, 6:7b, 7:2-4, 7:7-8, 7:10,7:11, 8:8, 10:3,
11:4, 13:7, 14:4-7 und 15:7 Absatz 3 und 15:8). |
b) |
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die abwehrende Mannschaft eine
Regelwidrigkeit begeht die dazu führt, dass
die ballbesitzende Mannschaft den Ball verliert
(4:2-3, 4:5-6, 5:5, 6:2b, 6:7b, 7:8, 8:8). |
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13:2 |
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Die Schiedsrichter sollten eine Kontinuität
im Spiel zulassen, indem sie eine vorschnelle Unterbrechung
des Spiels durch eine Freiwurf-Entscheidung vermeiden
sollten.
Dies bedeutet, dass die Schiedsrichter gemäß
Regel 13:1a keinen Freiwurf geben sollten, wenn die
abwehrende Mannschaft unmittelbar nach dem von der angreifenden
Mannschaft begangenen Regelwidrigkeit in Ballbesitz
kommt.
Gleichfalls sollten die Schiedsrichter gemäß
Regel 13:1b erst dann eingreifen, wenn klar ist, dass
die angreifende Mannschaft wegen der von der abwehrenden
Mannschaft begangenen Regelwidrigkeit den Ballbesitz
verloren hat oder nicht in der Lage ist, den Angriff
fortzusetzen.
Wenn eine persönliche Ahndung wegen einer Regelwidrigkeit
zu geben ist, können die Schiedsrichter das Spiel
umgehend unterbrechen, wenn dies für die Mannschaft,
die den Regelverstoß nicht begangen hat, keine
Benachteiligung ergibt. Ansonsten sollte die Bestrafung
bis zum Ablauf der vorliegenden Spielhandlung aufgeschoben
werden.
Regel 13:2 gilt nicht im Falle von Verstößen
gegen die Regeln 4:2-3 oder 4:5-6, bei denen das Spiel
sofort durch ein Signal des Zeitnehmers unterbrochen
werden muss.
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13:3 |
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Wenn eine Regelwidrigkeit erfolgt, die
gemäß Regel 13:1a-b normalerweise zu einem
Freiwurf führt, wenn der Ball nicht im Spiel ist,
wird das Spiel mit dem Wurf wiederaufgenommen, der dem
Grund für die gegebene Unterbrechung entspricht.
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13:4 |
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Zusätzlich zu den Situationen gemäß
Regel 13:1a-b wird in bestimmten Fällen, in denen
das Spiel ohne Regelverstoß einer Mannschaft unterbrochen
wurde (d.h. wenn der Ball im Spiel ist), ein Freiwurf
zur Wiederaufnahme des Spiels gegeben:
a) |
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wenn eine Mannschaft zum Zeitpunkt
der Unterbrechung in Ballbesitz ist, behält
sie den Ballbesitz; |
b) |
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wenn keine der Mannschaften in
Ballbesitz ist, erhält die Mannschaft, die
zuletzt in Ballbesitz war, erneut den Ballbesitz; |
Die "Vorteilsregel" gemäß Regel
13:2 gilt nicht in den in Regel 13:4 aufgeführten
Situationen.
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13:5 |
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Wenn eine Freiwurf-Entscheidung gegen
die Mannschaft gegeben wird, die beim Pfiff des Schiedsrichters
in Ballbesitz ist, muss der Spieler, der den Ball zu
diesem Zeitpunkt hat, diesen umgehend an der Stelle
auf den Boden fallen lassen oder niederlegen, wo er
sich befindet.(16:3e).
Freiwurf-Ausführung
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13:6 |
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Der Freiwurf wird
normalerweise ohne Anpfiff (ausgenommen 15:5b) grundsätzlich
an der Stelle ausgeführt, an der die Regelwidrigkeit
begangen wurde.
Ausnahmen von diesem Grundsatz:
In den unter 13:4a-b beschriebenen
Situationen wird der Freiwurf nach Anpfiff grundsätzlich
an der Stelle ausgeführt, an der sich der Ball
zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand.
Wenn ein Schiedsrichter oder Technischer Delegierter
(der IHF oder eines kontinentalen/nationalen Verbandes)
das Spiel wegen einer Regelwidrigkeit durch einen Spieler
oder Mannschaftsoffiziellen der abweh-renden Mannschaft
unterbricht und eine Ermahnung oder eine persönliche
Strafe ausspricht, sollte der Freiwurf an der Stelle
ausgeführt werden, an welcher der Ball sich bei
der Spielunterbrechung befand, so-fern dies für
die ausführende Mannschaft eine günstigere
Stelle ist als die, an der die Regelwidrigkeit be-gangen
wurde.
Dasselbe gilt, wenn der
Zeitnehmer das Spiel wegen Regelwidrigkeiten
gemäß 4:2-3 oder 4:5-6 unterbricht.
Wie in Regel 7:11 vorgegeben, werden
wegen passiven Spiels gegebene Freiwürfe an
der Stelle ausgeführt, an der sich der Ball bei
Spielunterbrechung befand.
Ungeachtet vorstehend festgelegter
grundsätzlicher Bestimmungen darf ein Freiwurf
niemals im eigenen Torraum oder zwischen Freiwurf- und
Torraumlinie der gegnerischen Mannschaft ausgeführt
werden.
Müsste er nach den vorstehenden Absätzen eigentlich
dort ausgeführt werden, so ist Ausführungsort
die nächstgelegene Stelle außerhalb des eigenen
Torraums bzw. der Freiwurflinie der gegnerischen Mannschaft.
Kommentar:
Wie tolerant die Schiedsrichter bei der Frage des Ausführungsorts
für einen Freiwurf sein sollten, hängt von
der Entfernung zum Tor der nicht ausführenden Mannschaft
ab. An deren Freiwurflinie muss die Ausführung
grundsätzlich genau an der Stelle des geahndeten
Regelverstoßes erfolgen. Je weiter aber der Ort
des Regelverstoßes von der Freiwurflinie der abwehrenden
Mannschaft entfernt ist, desto toleranter sollten die
Schiedsrichter sein, was den Ausführungsort angeht.
Erfolgte der Regelverstoß am Torraum der ausführenden
Mannschaft, sollte ein bis zu 3 Meter entfernter Ausführungsort
des Freiwurfs toleriert werden.
Die beschriebene Toleranz gilt
nicht im Anschluss an einen Verstoß gegen Regel
13:5, wenn dieses Vergehen die Voraussetzungen der Erläuterung
Nr. 5:3a erfüllt. In solchen Fällen hat die
Ausführung also stets genau an der Stelle zu erfolgen.
an der die Regelwidrigkeit begangen wurde.
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13:7 |
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Spieler der werfenden
Mannschaft dürfen die Freiwurflinie nicht berühren
oder überschreiten, bevor der Ball die Hand des
Werfers verlassen hat; siehe auch die besonderen Beschränkungen
nach Regel 2:5.
Befinden sich Angriffsspieler
vor Ausführung des Freiwurfs zwischen Torraum-
und Freiwurflinie, müssen die Schiedsrichter dies
monieren, falls es Einfluss auf das Spiel hat (15:3,
15:6). Der Freiwurf wird dann angepfiffen (15:5b). Dasselbe
gilt wenn Spieler der angreifenden Mannschaft diese
Zone betreten, bevor der Ball die Hand des Werfers verlassen
hat und der Wurf nicht angepfiffen worden war (15:7
Absatz 2).
Berühren oder überschreiten Spieler der angreifenden
Mannschaft nach Anpfiff eines Freiwurfs die Freiwurflinie,
bevor der Ball die Hand des Werfers verlassen hat, ist
auf Freiwurf für die abwehrende Mannschaft zu erkennen
(15:7 Abs.3, 13:1a).
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13:8 |
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Bei der Ausführung
eines Freiwurfs muss die Abwehr mindestens 3 Meter vom
Werfer entfernt stehen. Dies gilt nicht, sofern die
Abwehrspieler unmittelbar an ihrer Torraumlinie stehen.
Zu frühes Eingreifen bei der Wurfausführung
ist entsprechend Regel 15:9 und Erläuterung 5:2b
zu ahnden.
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