|
|
Regel 16 - Die Strafen
|
|
|
Verwarnung
|
16:1 |
|
Eine Verwarnung kann
gegeben werden bei:
a) |
|
Fouls und ähnlichen Regelwidrigkeiten
im Verhalten zum Gegenspieler (5:5; 8:2), die
entsprechend Regel 8:3 nicht in die Kategorie
"progressive Bestrafung" fallen. |
Eine Verwarnung ist zu geben bei:
b) |
|
progressiv zu bestrafenden Regelwidrigkeiten
(8:3); |
c) |
|
unsportlichem Verhalten durch einen Spieler
oder Mannschaftsoffiziellen (8:4,
Erläuterung Nr.5:1-2).
|
Kommentar:
Ein Spieler sollte nicht mehr als eine Verwarnung und
eine Mannschaft insgesamt nicht mehr als drei Verwarnungen
erhalten; die folgende Strafe
muss mindestens eine Hinausstellung sein.
Ein bereits hinausgestellter Spieler sollte nicht
mehr verwarnt werden.
Gegen die Offiziellen einer Mannschaft sollte insgesamt
nur eine Verwarnung ausgesprochen werden.
|
16:2 |
|
Die Verwarnung ist dem fehlbaren Spieler
oder Offiziellen und dem Zeitnehmer/Sekretär vom
Schiedsrichter durch Hochhalten der Gelben Karte anzuzeigen
(Handzeichen Nr. 13; die "Gelbe Karte" sollte
ein Format von etwa 9x12 cm haben).
Hinausstellung
|
16:3 |
|
Eine Hinausstellung ist zu geben bei:
a) |
|
Wechselfehlern
oder Betreten der Spielfläche durch einen
zusätzlichen Spieler oder wenn ein Spieler
vom Auswechselraum aus in das Spiel eingreift
(4:5-6); |
b) |
|
wiederholten, progressiv zu bestrafenden
Regelwidrigkeiten (8:3, 16:1
Kommentar); |
c) |
|
wiederholtem unsportlichen Verhalten eines
Spielers auf der Spielfläche oder außerhalb
(8:4, 16:1 Kommentar); |
d) |
|
unsportlichem Verhalten
eines der Mannschaftsoffiziellen, nachdem einer
von ihnen zuvor bereits eine Verwarnung erhalten
hatte (16:1c, 8:4, 16:1 Kommentar);
|
e) |
|
unsportlichem Verhalten,
das in jedem Fall eine Hinausstellung rechtfertigt
(8:4, Erläuterung 5:3, 16:3 Kommentar);
|
f) |
|
Disqualifikation eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen
während der Spielzeit (16:8, Absatz 2, siehe
jedoch 16:14b);
|
g) |
|
unsportlichem Verhalten eines Spielers, der
gerade hinausgestellt wurde, vor Wiederaufnahme
des Spiels (16:12a). |
Kommentar:
Ungeachtet der Absätze b) bis d), die eine Hinausstellung
erst wegen wiederholter Regelwidrigkeit oder wiederholtem
unsportlichen Verhalten vorsehen, gibt Absatz e) den
Schiedsrichtern ausdrücklich das Recht, wegen einer
besonderen Regelwidrigkeit oder Unsportlichkeit sogleich
auf Hinausstellung zu entscheiden, also auch wenn der
Spieler vorher nicht verwarnt wurde und seine Mannschaft
insgesamt noch nicht drei Verwarnungen erhalten hatte.
Ebenso kann ein Offizieller sofort hinausgestellt werden,
auch wenn gegen die Offiziellen seiner Mannschaft vorher
keine Verwarnung ausgesprochen wurde. Gegen die Offiziellen
einer Mannschaft darf maximal einmal auf Hinausstellung
erkannt werden.
Wenn gegen einen Mannschaftsoffiziellen entsprechend
16:3d eine Hinausstellung ausgesprochen wurde, ist es
diesem erlaubt, im Auswechselraum zu verbleiben
und seine Funktion weiter wahrzunehmen; seine Mannschaft
wird jedoch auf der Spielfläche für 2 Minuten
um einen Spieler reduziert.
|
16:4 |
|
Die Hinausstellung ist dem fehlbaren
Spieler und dem Zeitnehmer/Sekretär vom Schiedsrichter
nach Time-out durch das vorgeschriebene Hinausstellungszeichen,
d.h. Hochhalten eines gestreckten Armes mit zwei erhobenen
Fingern (Handzeichen Nr. 14), deutlich anzuzeigen.
|
16:5 |
|
Die Hinausstellung erfolgt immer für
eine Spielzeit von 2 Minuten. Die dritte Hinausstellung
desselben Spielers ist immer auch
mit einer Disqualifikation verbunden (16:6f).
Während der Hinausstellungszeit darf der hinausgestellte
Spieler weder selbst im Spiel mitwirken, noch von einem
seiner Mitspieler ersetzt werden.
Die Hinausstellungszeit beginnt mit der Wiederaufnahme
des Spiels durch Pfiff.
Ist die Hinausstellungszeit
eines Spielers beim Ende der 1. Halbzeit nicht beendet,
läuft sie vom Beginn der 2. Halbzeit an weiter.
Das gleiche gilt zwischen regulärer Spielzeit und
Spielverlängerung sowie während Spielverlängerungen;
sofern nach Ablauf der Verlängerungen eine Hinausstellung
noch nicht abgelaufen ist, darf dieser Spieler gemäß
Kommentar zur Regel 2:2 an einem 7-m Werfen nicht teilnehmen.
Disqualifikation
|
16:6 |
|
Eine Disqualifikation ist auszusprechen
bei:
a) |
|
unsportlichem
Verhalten eines der Offiziellen, nachdem diese
zuvor schon eine Verwarnung und eine Hinausstellung
entsprechend Regel 8:4,16:1c und 16:3d erhalten
haben; |
b) |
|
Regelwidrigkeiten, die die Gesundheit
eines Gegenspielers gefährden (8:5); |
c) |
|
grob unsportlichem Verhalten eines Spielers
oder Mannschaftsoffiziellen auf oder außerhalb
der Spielfläche (8:6, Erläuterung
6) und im Falle von besonderem oder wiederholtem
unsportlichen Verhalten während Entscheidungen
durch 7-m-Werfen (2:2 Kommentar und16:13); |
d) |
|
Tätlichkeit eines Spielers außerhalb
der Spielzeit, d.h. vor Spielbeginn oder während
des 7-m-Werfens (2:2 Kommentar, 8:7; und16:14b); |
e) |
|
Tätlichkeit eines Mannschaftsoffiziellen
(8:7). |
f) |
|
einer dritten Hinausstellung desselben Spielers
(16:5). |
|
16:7 |
|
Die Disqualifikation ist dem fehlbaren
Spieler oder Offiziellen und dem Zeitnehmer/Sekretär
vom Schiedsrichter nach Time-out durch Hochhalten der
Roten Karte deutlich anzuzeigen (Handzeichen Nr. 13;
die "Rote Karte" sollte ein Format von etwa
9 x 12 cm haben).
|
16:8 |
|
Die Disqualifikation eines Spielers oder eines Mannschaftsoffiziellen
gilt immer für den Rest der Spielzeit. Der Spieler
oder Offizielle muss die Spielfläche und den Auswechselraum
sofort verlassen. Nach dem Verlassen der Spielfläche
und des Auswechselraums darf der Spieler oder Offizielle
in keiner Form Kontakt zur Mannschaft haben.
Die Disqualifikation eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen
während der Spielzeit, auf oder außerhalb
der Spielfläche, ist immer mit einer Hinausstellung
für die Mannschaft verbunden. Dies bedeutet, dass
die Anzahl der Spieler der Mannschaft auf der Spielfläche
um einen Spieler verringert wird (16:3g). Die Verringerung
auf der Spielfläche wird aber 4 Minuten dauern,
wenn ein Spieler unter den Umständen gemäß
Regel 16:12 disqualifiziert worden ist.
Eine Disqualifikation verringert die Zahl der Spieler
oder Offiziellen, die der Mannschaft zur Verfügung
stehen (ausgenommen 16:13b). Es ist der Mannschaft jedoch
erlaubt, die Zahl der Spieler auf der Spielfläche
nach Ablauf der Hinausstellung wieder zu ergänzen.
Eine Disqualifikation gilt im Prinzip nur für den
Rest des Spiels, in dem sie verhängt wurde. Sie
wird als eine Entscheidung der Schiedsrichter auf Grund
ihrer Beobachtung von Tatsachen erachtet. Es gibt bei
einer Disqualifikation keine über das Spiel hinausgehenden,
weiteren Folgen, außer im Falle von Disqualifikationen
wegen Tätlichkeit (16:6e.f) oder wenn grob unsportliches
Verhalten eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen
(16:6d) Erläuterung 6a oder d entspricht. Solche
Disqualifikationen werden im Spielprotokoll dargelegt
(17:11).
Ausschluss
|
16:9 |
|
Ein Ausschluss ist auszusprechen bei:
Tätlichkeit eines Spielers (gemäß der
Definition in 8:7) während der Spielzeit (s. 16:13,
Absatz 1; und 2:6), auch außerhalb der Spielfläche.
|
16:10 |
|
Der Ausschluss ist dem fehlbaren Spieler und dem
Zeitnehmer/Sekretär von den Schiedsrichtern nach
Time-out durch das vorgeschriebene Handzeichen 15, d.h.,
die über den Kopf gekreuzten Arme, deutlich anzuzeigen.
|
16:11 |
|
Der Ausschluss gilt immer für den Rest der
Spielzeit, das heißt, die Mannschaft muss auf
der Spielfläche mit einem Spieler weniger spielen.
Wird ein Spieler ausgeschlossen,
der entweder gerade eine Hinausstellung verbüßte,
soeben eine solche erhalten hatte oder gemäß
16:12 eine Reduzierung seiner Mannschaft auf der Spielfläche
verschuldet hatte, so tritt neben die Folge seines Ausschlusses
gemäß Satz 1 keine weitere Reduzierung der
Mannschaft.
Der ausgeschlossene Spieler darf nicht ersetzt werden
und muss die Spielfläche sowie den Auswechselraum
sofort verlassen. Nach dem Verlassen der Spielfläche
und des Auswechselraums darf der Spieler in keiner Form
Kontakt zur Mannschaft haben.
Ein Ausschluss muss von den Schiedsrichtern für
die zuständigen Instanzen im Spielprotokoll dargelegt
werden (17:10).
Mehr als ein Verstoß in derselben Situation
|
16:12 |
|
Wird von einem Spieler oder Mannschaftsoffiziellen
gleichzeitig oder in direkter Folge vor dem Wiederanpfiff
mehr als eine Regelwidrigkeit begangen und erfordern
diese verschiedene Strafen, ist grundsätzlich nur
die schwerwiegendste Strafe auszusprechen. Das ist immer
der Fall, wenn eine der Regelwidrigkeiten eine Tätlichkeit
ist.
Es gelten jedoch die folgenden besonderen Ausnahmen,
bei denen in sämtlichen Fällen die Mannschaft
auf der Spielfläche für 4 Minuten reduziert
wird:
a) |
|
wenn sich
ein Spieler, der gerade eine Hinausstellung bekommen
hat, vor der Wiederaufnahme des Spiels unsportlich
verhält, soll er eine zusätzliche Hinausstellung
erhalten (16:3g); wenn die zusätzliche Hinausstellung
die dritte für den Spieler ist, wird er disqualifiziert.
|
b) |
|
wenn sich
ein Spieler, der gerade eine Disqualifikation
bekommen hat, (direkt oder wegen seiner dritten
Hinausstellung), vor der Wiederaufnahme des Spiels
unsportlich verhält, wird die Mannschaft
mit einer zusätzlichen Strafe belegt, wodurch
die Reduzierung 4 Minuten beträgt (16:8,
Absatz 2). |
c) |
|
wenn sich ein Spieler,
der gerade eine Hinausstellung bekommen hat, vor
der Wiederaufnahme des Spiels grob unsportlich
verhält, wird er zusätzlich disqualifiziert
(16:6c). Die beiden Strafen bedeuten eine 4-Minuten-Reduzierung
der Mannschaft (16:8 Abs.2). |
d) |
|
wenn sich ein Spieler,
der gerade eine Disqualifikation bekommen hat
(direkt oder wegen seiner dritten Hinausstellung),
vor der Wiederaufnahme des Spiels grob unsportlich
verhält, wird die Mannschaft mit einer zusätzlichen
Hinausstellung belegt; die Reduzierung beträgt
insgesamt 4 Minuten (16:8 Absatz 2). |
|
16:13 |
|
Die in den Regeln 16:1, 16:3, 16:6 und 16:9 beschriebenen
Situationen umfassen allgemein während der Spielzeit
begangene Regelwidrigkeiten (2:8).
Zur Spielzeit zählen alle
Pausen, die Verlängerungen, Time-outs, sowie für
den Fall der Regel 16:6 auch alle anderen Entscheidungsverfahren
(z.B. 7-m Werfen).
Während der Durchführung solcher Entscheidungen,
bei denen Hinausstellungen für die Betroffenen
folgenlos sind, sollte jegliche Art von besonderem oder
wiederholtem unsportlichen Verhalten jedoch zur Disqualifikation
führen und damit die weitere Teilnahme dieses Spielers
verhindern (siehe 2:2 Kommentar).
Vergehen außerhalb der Spielzeit
|
16:14 |
|
Unsportliches Verhalten, grob unsportliches Verhalten
oder eine Tätlichkeit seitens eines Spielers oder
Mannschaftsoffiziellen im Bereich der Wettkampfstätte,
aber außerhalb der Spielzeit, ist wie folgt zu
ahnden:
Vor dem Spiel:
a) |
|
bei unsportlichem Verhalten mit
Verwarnung (16:1c). |
b) |
|
wiederholtes
oder grob unsportliches Verhalten oder eine Tätlichkeit
mit Disqualifikation, wobei die Mannschaft aber
mit 14 Spielern und 4 Offiziellen beginnen darf.
Regel 16:8 Absatz 2 trifft nur bei Vergehen während
der Spielzeit zu; folglich hat die Disqualifikation
keine Hinausstellung zur Folge. |
Bestrafungen für Vergehen
vor dem Spiel können jederzeit während des
Spiels ausgesprochen werden, sobald die fehlbare Person
als am Spiel Beteiligter wahrgenommen wird und dies
zum Zeitpunkt des Vergehens nicht möglich war.
Nach dem Spiel:
|
nach oben
|
|
|
|
|