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Regel 11 - Der Einwurf
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11:1 |
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Auf Einwurf wird entschieden, wenn der
Ball die Seitenlinie vollständig überquert
hat oder wenn ein Feldspieler der abwehrenden Mannschaft
den Ball zuletzt berührt hat, bevor dieser die
Torauslinie seiner Mann-schaft überquert hat.
Wenn der Ball die Decke oder über
der Spielfläche befestigte Vorrichtungen berührt,
ist ebenfalls auf Einwurf zu entscheiden.
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11:2 |
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Der Einwurf wird ohne Pfiff der Schiedsrichter
(ausgenommen 15:5b) von der Mannschaft ausgeführt,
deren Spieler den Ball vor dem Überqueren der Linie
oder Berühren der Decke oder
einer über der Spielfläche befestigten Vorrichtung
nicht zuletzt berührt hatten.
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11:3 |
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Der Einwurf ist an der Stelle auszuführen,
an welcher der Ball die Seitenlinie überquerte
oder, hat er die Torauslinie überquert, am Treffpunkt
von Seiten- und Torauslinie auf der Seite des Tores,
auf der er die Torauslinie überquerte.
Wenn der Ball die Decke oder eine
über der Spielfläche befestigte Vorrichtung
berührt hat, ist der Einwurf an der dem Ort der
Berührung nächstgelegenen Stelle auszuführen.
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11:4 |
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Der Werfer muss
mit einem Fuß in korrekter Stellung auf der Seitenlinie
stehen, bis der Ball seine Hand verlassen hat. Die Stellung
des anderen Fußes ist beliebig (13:1a, 15:6, 15:7
Absatz 2 und 3).
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11:5 |
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Die Spieler der anderen Mannschaft dürfen bei
der Ausführung des Einwurfs nicht näher als
3 m an den Werfer herantreten (15:4, 15:9, Erläuterung
5:2b).
Dies gilt nicht, sofern sie
unmittelbar an ihrer Torraumlinie stehen.
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