17:1 |
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Jedes Spiel wird von zwei gleichberechtigten
Schiedsrichtern geleitet, denen ein Zeitnehmer und ein
Sekretär zur Seite stehen.
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Nur gültig für
den Bereich des DHB:
Im notwendigen Fall können Spiele von einem Schiedsrichter
geleitet werden.
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17:2 |
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Die Aufsicht über das Verhalten
der Spieler und Offiziellen
beginnt für die Schiedsrichter mit dem Betreten
der Wettkampfstätte und endet, wenn sie die Wettkampfstätte
verlassen.
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17:3 |
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Die Schiedsrichter sind verantwortlich
für das Prüfen der Spielfläche, der Tore
und der Bälle vor Spielbeginn. Sie bestimmen, welche
Bälle zum Einsatz kommen (1 und 3:1).
Außerdem stellen die Schiedsrichter die Anwesenheit
der beiden Mannschaften in vorschriftsmäßiger
Spielkleidung fest, prüfen das Spielprotokoll und
die Ausrüstung der Spieler. Sie tragen dafür
Sorge, dass die Zahl der Spieler und Offiziellen im
Auswechselraum innerhalb der Grenzen liegt und stellen
die Anwesenheit und Identität der beiden "Mannschaftsverantwortlichen"
fest. Jegliche Unstimmigkeiten sind zu beseitigen (4:1-2
und 4:7-9).
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17:4 |
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Das Losen wird von einem der Schiedsrichter
in Gegenwart des anderen Schiedsrichters und der beiden
Mannschaftsverantwortlichen oder Offiziellen oder Spielern
vorgenommen (10:1).
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17:5 |
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Grundsätzlich muss das ganze Spiel
von denselben Schiedsrichtern geleitet werden.
In ihrer Verantwortung zur Gewährleistung des
Spielablaufs im Einklang mit den Spielregeln müssen
sie jede Regelwidrigkeit ahnden (ausgenommen 13:2 und
14:2).
Fällt einer der Schiedsrichter während des
Spiels aus, leitet der andere das Spiel alleine. (Für
IHF- und Kontinent-Veranstaltungen wird die Situation
entsprechend dem jeweiligen Reglement gehandhabt.)
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17:6 |
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Wenn beide Schiedsrichter bei einer
Regelwidrigkeit gegen dieselbe Mannschaft pfeifen, aber
unterschied-licher Auffassung über die Höhe
der Bestrafung sind, gilt immer die schwerwiegendste
Strafe.
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17:7 |
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Wenn beide Schiedsrichter bei einer
Regelwidrigkeit pfeifen oder der Ball die Spielfläche
verlassen hat, und die beiden Schiedsrichter gegensätzlicher
Auffassung darüber sind, welche Mannschaft in Ballbesitz
kommen soll, gilt die gemeinsame Entscheidung, die von
den Schiedsrichtern nach einer kurzen Absprache erzielt
wird. Wenn sie nicht zu einer gemeinsamen Entscheidung
gelangen, hat die Meinung des Feldschiedsrichters Vorrang.
Ein Time-out ist Pflicht. Nach klarem Handzeichen
über die Spielfortsetzung wird das Spiel wieder
angepfiffen (2:8d, 15:5).
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17:8 |
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Beide Schiedsrichter sind für das
Zählen (Notieren) der Tore verantwortlich.
Außerdem notieren sie Verwarnungen, Hinausstellungen,
Disqualifikationen und Ausschlüsse.
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17:9 |
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Beide Schiedsrichter sind für die Kontrolle
der Spielzeit verantwortlich. Entstehen Zweifel über
die Richtigkeit der Zeitmessung, treffen die Schiedsrichter
eine gemeinsame Entscheidung (siehe auch Regel 2:3).
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17:10 |
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Die Schiedsrichter sind dafür verantwortlich,
dass das Spielprotokoll nach dem Spiel ordnungsgemäß
ausgefüllt wird.
Ausschlüsse (16:11) und Disqualifikationen gemäß
der Beschreibung in Regel 16:8, Absatz 4 sind im Spielprotokoll
zu begründen.
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17:11 |
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Entscheidungen der Schiedsrichter auf Grund ihrer
Tatsachenfeststellung oder Beurteilung sind unanfechtbar.
Nur gegen Entscheidungen, die im Widerspruch zu den
Regeln stehen, kann Einspruch erhoben werden.
Während des Spiels sind nur die jeweiligen „Mannschaftsverantwortlichen"
berechtigt, die Schiedsrichter anzusprechen.
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17:12 |
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Die Schiedsrichter haben das Recht, ein Spiel zu
unterbrechen oder abzubrechen.
Vor einer Entscheidung, das Spiel abzubrechen, müssen
alle Möglichkeiten zur Fortsetzung des Spiels ausgeschöpft
werden.
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17:13 |
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Die schwarze Spielkleidung ist vorrangig für
die Schiedsrichter vorgesehen.
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