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Regel 8 - Regelwidrigkeiten und Vergehen
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Es ist erlaubt:
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8:1 |
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a) |
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Arme und Hände zu benutzen,
um den Ball zu blocken oder in Ballbesitz zu gelangen; |
b) |
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dem Gegenspieler mit einer offenen
Hand den Ball aus jeder Richtung wegzuspielen; |
c) |
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den Gegenspieler mit dem Körper
zu sperren, auch wenn er nicht in Ballbesitz ist; |
d) |
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von vorne, mit angewinkelten Armen Körperkontakt
zum Gegenspieler aufzunehmen, ihn auf diese Weise
zu kontrollieren und zu begleiten. |
Es ist nicht erlaubt:
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8:2 |
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a) |
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dem Gegenspieler den Ball aus
den Händen zu entreißen oder wegzuschlagen. |
b) |
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den Gegenspieler mit Armen, Händen
oder Beinen zu sperren oder ihn wegzudrängen; |
c) |
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den Gegenspieler (am
Körper oder an der Spielkleidung)
zu klammern, festzuhalten, zu stoßen, ihn
anzurennen oder anzuspringen. |
d) |
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den Gegenspieler mit oder ohne Ball regelwidrig
zu stören, zu behindern oder zu gefährden. |
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8:3 |
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Regelwidrigkeiten
gegen Regel 8:2 können im Kampf um den Ball vorkommen;
Vergehen, bei denen sich die Aktion überwiegend
oder gar ausschließlich gegen den Gegenspieler
statt gegen den Ball richtet, sind progressiv zu bestrafen.
Das bedeutet, dass zusätzlich zu einem Freiwurf
oder 7-m-Wurf eine persönliche Strafe auszusprechen
ist und zwar beginnend mit einer Verwarnung, aber im
Spielverlauf mit einer Tendenz zu strengerer Bestrafung
wie Hinausstellung (16:3b) und Disqualifikation (16:6f).
Unsportliches Verhalten ist ebenfalls progressiv mit
Verwarnungen und Hinausstellungen zu bestrafen (16:1c,
16:3c und16:6f).
Wie im Kommentar zur Regel 16:3 erläutert, haben
die Schiedsrichter das Recht, bei besonderen Vergehen
unmittelbar eine Hinausstellung auszusprechen, unabhängig
davon, ob der Spieler zuvor eine Verwarnung erhalten
hatte.
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8:4 |
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Körperliche und verbale Ausdrucksformen,
die nicht mit dem Geiste der Sportlichkeit vereinbar
sind, gelten als unsportliches Verhalten (Beispiele:
siehe Erläuterung 5).
Dies gilt sowohl für Spieler als auch für
Mannschaftsoffizielle auf der Spielfläche wie auch
außerhalb. Eine progressive Bestrafung gilt auch
im Falle unsportlichen Verhaltens (16:ld, 16:3c-d und
16:6b, g, h).
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8:5 |
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Ein Spieler, der den Gegenspieler gesundheitsgefährdend
angreift, ist zu disqualifizieren (16:6c), insbesondere,
wenn er:
a) |
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einem in der Wurfaktion befindlichen
Spieler von der Seite oder von hinten auf den
Wurfarm schlägt oder den Wurfarm zurückreißt; |
b) |
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eine Aktion so ausführt,
dass der Gegenspieler an Kopf oder Hals getroffen
wird; |
c) |
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mit Fuß, Knie oder in anderer
Weise den Gegenspieler absichtlich am Körper
trifft; dazu gehört auch Beinstellen; |
d) |
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einen im Lauf oder im Sprung befindlichen
Gegenspieler stößt oder so angreift,
dass dieser dadurch die Körperkontrolle verliert.
Dies gilt auch, wenn ein Torwart seinen Torraum
bei einem Gegenstoß der gegnerischen Mannschaft
verlässt; |
e) |
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einen Abwehrspieler bei einem als Direktwurf
aufs Tor ausgeführten Freiwurf am Kopf trifft
unter der Voraussetzung, dass dieser sich nicht
bewegte, oder gleichfalls den Torwart mit einem
7-m-Wurf am Kopf trifft unter der Voraussetzung,
dass der Torwart sich nicht bewegte. |
Kommentar:
Auch kleine Vergehen mit geringem Körperkontakt
können sehr gefährlich sein und zu schweren
Verletzungen führen, falls die Regelwidrigkeit
in dem Moment erfolgt, wenn sich der Spieler im Sprung
in der Luft befindet und schutz- und arglos ist.
Die Gefährdung des Spielers und nicht die Intensität
des Körperkontaktes ist maßgebend für
die Beurteilung, ob in dieser Situation eine Disqualifikation
geboten ist.
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8:6 |
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Grob unsportliches Verhalten eines Spielers
oder eines Mannschaftsoffiziellen, auf der Spielfläche
oder außerhalb (Beispiele siehe Erläuterung
6), ist mit Disqualifikation zu ahnden (16:6d).
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8:7 |
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Bei einer „Tätlichkeit“
während der Spielzeit ist der fehlbare Spieler
auszuschließen (16:9-11). Eine Tätlichkeit
außerhalb der Spielzeit führt zu einer Disqualifikation
(16:6e; 16:13b, d). Ein Mannschaftsoffizieller, der
sich eine Tätlichkeit zuschulden kommen lässt,
wird disqualifiziert (16:6f).
Kommentar:
Eine Tätlichkeit ist im Sinne dieser Regel ein
besonders starker und absichtlicher Angriff auf den
Körper einer anderen Person (Spieler, Schiedsrichter,
Zeitnehmer/ Sekretär, Mannschaftsoffizieller, Delegierter,
Zuschauer, usw.) definiert, also nicht nur eine Reflexhandlung
oder das Ergebnis unachtsamen oder übertriebenen
Einsatzes beim Abwehrversuch. Anspucken ist, sofern
das Opfer getroffen wird, eindeutig eine Tätlichkeit.
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8:8 |
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Verstöße gegen die Regeln
8:2-7 führen zu einem 7-m-Wurf für die gegnerische
Mannschaft (14:1), wenn der Verstoß direkt - oder
indirekt wegen der dadurch verursachten Unterbrechung
- eine klare Torgelegenbeit für die gegnerische
Mannschaft vereitelt.
Ansonsten führt die Regelwidrigkeit zu einem Freiwurf
für die gegnerische Mannschaft (13:1a-b, 13:2-3).
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