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Erläuterungen
5. Unsportliches Verhalten (8:4, 16:1c, 16:3e)
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Nach
Regel 16 zu bestrafendes unsportliches Verhalten fällt
in eine der drei nachfolgend beispielhaft aufgeführten
Kategorien:
5.1 |
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Progressive
Bestrafung bei wiederholten Vergehen (16:1c)
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5.2 |
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Progressive
Bestrafung bereits beim ersten Vergehen
(16:1c)
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5.3 |
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Aktionen, die generell
mit einer Hinausstellung zu ahnden sind (16:3e)
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Die folgenden speziellen Situationen
zeigen, wann die drei Kategorien zutreffen:
5.1 |
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Wenn Abwehrspieler
grundsätzlich den Torraum für
ihre Abwehrposition nutzen (nicht gemeint ist
das zufällige Betreten des Torraums im Rahmen
der Abwehraktion gegenüber einem in Wurfposition
befindlichen Angreifer).
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5.2 |
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a) |
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Stören
eines Gegners oder Mitspielers durch Worte
oder Gesten in provozierender Weise (z.B.
Anschreien eines Spielers bei der Ausführung
eines 7-m-Wurfs); |
b) |
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Verzögerung
einer Wurfausführung des Gegners, typisch
bei Nichteinhalten des Abstandes oder wenn
der Torwart den Ball nicht an den 7-m-Werfer
herausgibt; (siehe auch Regeln 14:8, 14:9,
15:4 Absatz 2 und 15:5 Absatz 3); |
c) |
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Versuch,
die Schiedsrichter durch „Schauspielerei“
zu irritieren (z.B. Vortäuschen einer
Regelwidrigkeit); |
d) |
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aktives
Blocken von Würfen oder von Pässen
durch das Benutzen von Füßen
und Unterschenkeln (reflexartige Bewegungen,
wie z.B. das Schließen der Beine oder
das Blocken des Balles in der normalen Vorwärtsbewegung
gegenüber einem Gegenspieler bleiben
straffrei); siehe auch Regel 7:8. |
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5.3 |
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a) |
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Wenn
der Spieler bei einer Entscheidung gegen
seine Mannschaft den Ball nicht sofort fallen
lässt oder niederlegt, ebenso, wenn
er den Ball wegstößt; |
b) |
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Störung des
Spiels durch einen Spieler oder Offiziellen
vom Auswechselraum aus, z. B. durch Eingreifen
in das Spielgeschehen über die Seitenlinie
oder Nichtfreigabe des in den Auswechselraum
gelangten Balls. |
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nach oben
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